Rechtsprechung
VG Augsburg, 11.11.2010 - Au 5 K 09.1842 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,73895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 09.11.1992 - 2 CS 92.1869
Baurecht: Nachbarrrechtlicher Abwehranspruch bei Lärmimmissionen durch …
Auszug aus VG Augsburg, 11.11.2010 - Au 5 K 09.1842
Dies rechtfertigt es, für den Außenbereich die für Mischgebiete erarbeiteten Schallgrenzwerte zugrundezulegen (BayVGH vom 9.11.1992 Az: 2 CS 92.1869, BauR 1993, 66). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Augsburg, 11.11.2010 - Au 5 K 09.1842
Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Einzelnen ergeben, hängt dabei maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits in der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke zuzumuten ist (vgl. BVerwG vom 25.2.1977, Az: IV C 22.75). - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VG Augsburg, 11.11.2010 - Au 5 K 09.1842
Von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil spricht man, wenn die Bebauung im Gemeindegebiet den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt, ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwGE 31, 22/26 f). - VG Augsburg, 16.07.2010 - Au 5 S 10.692
Nachbarantrag; Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus; Verletzung nachbarschützender …
Auszug aus VG Augsburg, 11.11.2010 - Au 5 K 09.1842
Aber es hindert daran, dies in einer Weise zu tun, die geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche oder erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen (VG Augsburg vom 16.7.2010, Az: Au 5 S 10.692).